Sehr geehrte Aktionäre,
Wir möchten Sie darüber informieren, dass gemäß dem Gesetz vom 30. August 2019 zur Änderung des Gesetzes über Handelsgesellschaften und bestimmter anderer Gesetze (GBl. von 2019, Pos. 1798; geändert: GBl. von 2020, Pos. 288 und Pos. 875) Die Bestimmung von Art. wurde dem Gesetz vom 15. September 2000, Handelsgesetzbuch, hinzugefügt. 5 § 5, der Kommanditgesellschaften und Aktiengesellschaften verpflichtet, eine Website zu unterhalten, die der Kommunikation mit den Aktionären dient.
Um die oben genannte Verpflichtung zu erfüllen, verpflichtet sich PANEK S.A. In der Registerkarte „Kommunikation mit den Aktionären“ werden fortlaufend Mitteilungen veröffentlicht, die nach allgemein geltendem Recht und der Satzung der Gesellschaft erforderlich sind. Hier werden insbesondere, aber nicht nur, Informationen zu Eintragungen im Landesgerichtsregister, Ankündigungen zur Einberufung der Hauptversammlung sowie Aufforderungen an Aktionäre zur Einreichung von Aktien im Zusammenhang mit der Dematerialisierung veröffentlicht.
Gleichzeitig erfüllen wir die durch die gesetzlichen Bestimmungen auferlegten Mitteilungspflichten, im Folgenden auf Grundlage von Art. Gemäß § 374 § 1 des Handelsgesetzbuches geben wir den vollständigen Namen des Unternehmens und die entsprechenden Kontaktdaten an:
PANEK S.A.
ul. Grójecka 208
02-390 Warszawa
Polska
Bezirksgericht der Hauptstadt Warschau Warschau in Warschau
12. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters
KRS: 0000324104
NIP: 692-246-16-23
REGON: 020923108
Stammkapital und eingezahltes Kapital: 1.000.000 PLN.
Mit freundlichen Grüße,
Vorstand der PANEK S.A.
JAHR 2020:
– harmonogram procesu dematerializacji akcji z dnia: 24.09.2020 r.